Sternwarte Zollern-Alb

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WARTE ZOLLERN-ALB
Rosenfeld-Brittheim e.V.
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Corona bedingte Auflagen für unsere Veranstaltungen

Die Sternwarte Zollern-Alb wendet aufgrund der Änderung der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg (gültig ab dem 15. Oktober 2021) ab dem 16. Oktober 2021 das 2G Optionsmodell an. Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen gilt:
  • Eine Anmeldung zur Teilnahme an unseren Samstag-Abend Veranstaltungen ist zwingend erforderlich. Die Anmeldung kann ausschließlich mit den Kontaktformularen auf unseren Veranstaltungsseiten zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss vorgenommen werden. Nicht angemeldete Besucher haben keinen Zutritt zu einer Veranstaltung.
  • Zutritt zu unseren Veranstaltungen haben ausschließlich geimpfte und genesene Personen. Dies gilt bis auf Weiteres auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Beim Betreten des Sternwarten-Gebäudes muss uns
 - ein Geimpftennachweis
 - oder ein Genesenennachweis
 in gedruckter Form (gelbes Impfbuch) oder App vorgelegt werden.
  Bilder abfotografierter QR-Codes werden von uns nicht anerkannt!
  • Mit Betreten des Sternwarten-Gebäudes müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel stehen am Eingang bereit.

Bei öffentlichen Veranstaltungen an Samstagen gilt zusätzlich:
  • Die Kontaktdaten der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Die Daten werden mit Betreten des Gebäudes von uns in einer Liste erfasst.
  • Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
  • Die Angaben der teilnehmenden Personen werden von uns im Rahmen der geltenden Bestimmungen aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Bei Veranstaltungen für angemeldete Gruppen gilt zusätzlich:
  • Eine Liste der Kontaktdaten der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen muss im Vorfeld der Veranstaltung von der Gruppe erstellt und uns bei Betreten des Gebäudes vorgelegt werden. Als Kontaktdaten zählen Vor- und Nachname, Anschrift, und sofern vorhanden die Telefonnummer. Datum und Zeitraum der Anwesenheit werden von uns in diese Liste eingetragen.
  • Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
  • Die Angaben der teilnehmenden Personen werden von uns im Rahmen der geltenden Bestimmungen aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Wichtiger Hinweis
Aufgrund der aktuell gültigen Alarmstufe herrscht im gesamten Gebäude wieder die Pflicht zum Tragen einer Maske.


Änderungen dieser Auflagen sind aufgrund Änderungen der Corona Verordnung durch den Gesetzgeber jederzeit möglich und zu beachten.

B
itte haben Sie Verständnis, dass wir die Einhaltung der Auflagen strengstens kontrollieren, da uns als Veranstalter bei Nichteinhaltung Strafen in erheblicher Höhe drohen und wir die Maßnahmen aufgrund deren Notwendigkeit für die Eindämmung der Corona-Pandemie auch unterstützen.

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